Full text: Kreis Cassel-Stadt : Text, Teil 2 (6)

Der Ersatz der alten Anlage durch Neubauten entsprach den gesteigerten Bedürfnissen in der Verwaltung 
und Rechtspflege des aufblühenden Landes} Landgraf Wilhelm IV. war es, der die Regierungsorgane zu einer 
Maschinerie zusammenfügte, für die er im neuen Kanzleibau ein Gehäuse schuf, das bis ins 17. Jahrhundert 
hinein Anerkennung fand.' Dort brachte er nicht allein den Regierungsapparat seines Landes unter, in dem 
damals noch die Summe der Rechtssprechung und der Verwaltung enthalten war, also den Lehnhof, das Ober- 
appellationsgerichta und die fürstliche Rentkammer, sondern auch die Münze und die vornehmlich für den 
Gebrauch der Kanzlei bestimmte von ihm neu begründete Bibliothek, die noch heute als Landesbibliothek fort- 
bestehtß Mit diesen verschiedenen Behörden kam auch die fürstliche Geheime Kanzlei, ehedem im Schlosse, 
seit 1526 aber in einem von Philipp dem Großmütigen erneuerten Hause der Herren von Boyneburgß in das. 
neue Regierungsgebäudeß 
1579 war der Neubau im Gange." Wilhelm lV. war der Meinung, daß der Bau schon mit dem Ende- 
des Sommers 1580 bezogen werden könne. Am 10. Juni schrieb er einen uns noch erhaltenen lateinischen 
Brief an den Rechtsgelehrten und Philologen Frangois Hotmann in Basel des Inhalts, daß „mit Ende dieses 
Sommers die neue hier zu Kassel erbaute Kanzlei in allen ihren Teilen, so Gott will, fertig werden wird; wir 
haben schon angefangen, sie außer anderen Schmuckgegenständen auch mit einer schönen Bibliothek von Büchern 
aller Art zu zieren, die unsers Erachtens dieses Namens nicht unwert ist." 8 Doch kam bis zur Fertigstellung, 
des Gebäudes das Spätjahr heran. Unter großen Feierlichkeiten weihte der Landgraf das Haus persönlich 
in Gegenwart höchster Beamter und Würdenträger am 12. November" 1580 einß" Zur Erinnerung an 
diese denkwürdige Begebenheit ließ er noch während des Baues ein Ölgemälde auf die Wand des Sitzungs- 
saales malen. das ihn im Kreise der Großen seines Landes darstelltßl Das Werk ist ein wichtiges Denkmal 
der Zeit und enthält wegen der oberhalb der Personen angebrachten Namen wertvolle Aufschlüsse über die 
nähere Umgebung des bedeutenden Fürsten." Der Schöpfer des Bildes war Jost vom Hoff, der Maler 
der auch bei der Ausstattung des Goldenen Saales im Landgrafenschloß mitwirkte. Zum November 1579 ist 
vermerkt, daß er „in der canzley die arbeit itzo vornimpt." 13 
' Stölzel, Richterthum I S. 117 f, macht- darauf aufmerksam, daß „in der zweiten Hälfte des sechzehnten Jahrhunderts das Bedürfnis 
nach gelehrter Jurisprudenz in dem hessischen Rechtsleben sich fühlbar machte. Zwischen 1587 und 1590 stieg die Zahl der hessischen 
(Rechts) Studenten auf 50 im jährlichen Durchschnitte. Gerade dieses ist die Periode, in welcher sich die Beseitigung der alten Schöffen- 
gerichte vorbereitete. Auch fand damals das sichere Bewußtsein der fortschreitenden Consolidation des gelehrten Richterthums in verschiedenen 
Theilen Hessens gewissermaßen einen monumentalen Ausdruck: 1579 und 1580 entstanden die Canzleigebäude zu Cassel, Rotenburg und 
Marburg, in denen bis zur Neuzeit die höheren (gelehrten) Landesgerichte tagten. Die große Canzlei in Heidelberg ist ebenfalls 1581 erbaut." 
2 Winkelmann, Hessen II S. 282. 
3 Keck, Oberappellationsgericht S. 28 ff. 
4 Duncker, Landesbibliothek. Neuber, Renthof S. 278. 
5 Vgl. Abschnitt „Hof Auf dem Bergef" 
6 Neuber, Renthof S. 263. Über die Zusammensetzung der Kanzlei vgl." Bernhardi, Cassel S. 26 ff. 
7 Stölzel, Häusergeschichte S. 94, gibt 1872 an, daß die Jahreszahl 1579 „in der Südwand des Hausflur des jetzigen Kreisgerichts. 
eingemeiselt" stand. 
. 3 Duncker, Landesbibliothek. 
9 Schminke, Cassel S. 218, gibt den 20. November als Tag der Einweihung an. 
I" Stölzel, Häusergeschichte S. 95: „Die Kasseler Canzlei hatte Anfangs ihren Sitz im Schlosse - der Canzler gehörte in die 
nächste Nähe des Fürsten - dann im jetzigen Marstalle, also neben dem Schlosse und neben dem Renthofe, endlich in dem Renthofe: 
aus dem Schultheisenhofe oder dem Renthofe wird in sichtbarer Gestalt die Canzlei, und diesem Entwicklungsgange gibt die Errichtung von 
Canzleigebäuden wie sie um das Jahr 1580 nicht bloß in Cassel, sondern auch in Rotenburg und Marburg, ja überhaupt nicht blos in Hessen, 
sondern auch außerhalb Hessens von deutschen Fürsten beliebt wurde, einen gewissermaßen monumentalen Ausdruck. Die Volkssprache hängt 
aber mit Zähigkeit am Alten; ihr ist weder die Canzlei, noch der Collegienhof, noch eine der sonstigen neuen Bezeichnungen, welche man) 
dem Baue Wilhelms lV. und seiner Nachfolger zu geben versuchte, geläufig geworden, vielmehr heißt bis zur Stunde jener Bau im allgemeinen- 
Munde der ,Renthof' ". 
" Stölzel, Richterthum I S. 416 f. 
n Winkelmann, Hessen II S. 282. Schminke, Cassel S. 218. Rommel, Quellen S. 116. Piderit, Cassel S. 177. Bernhardi, Wand- 
gemälde. Stölzel, Häusergeschichte S. 94. Lotz, Kunsttopographie I S. 138. Dehn-Rotfelser u. Lotz, Baudenkmäler S. 28. 
" Staatsarchiv Marburg O. W. S. 104. Knetsch, Landgrafenschloß S. 324. Scherer, in Hessenland XII S. 319, hält entweder- 
Kaspar von der Borcht oder Jost vom Hoff für den Maler. 
 
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