Full text: Kreis Cassel-Stadt : Text, Teil 1 (6)

 
Gebäude. 
 
stoßenden Gotteshause abwärts bis zur Einmündung derselben in die Fulda, sowie außerdem noch einige mit 
Gebäuden besetzte Orte, die bis an das Ende der Villa reichten. Zu dieser Schenkung gab König Friedrich l. 
im Jahre 1154 seine Zustimmung zugleich mit dem Vorrecht, daß dem Kloster kein Vogt gesetzt werden dürfe, 
er sei denn vom deutschen König mit dem Amte belehnt. Klostergut ist also einmal der ganze, allerdings nicht 
sehr große Bezirk auf dem linken Ufer der Ahna, nach oben durch das Klostergebäude - denn in diesem Sinne 
ist „ecclesia" hier wohl zu fassen - begrenzt; unter den „andern Örtlichkeiten" aber darf man wohl die kurz 
zuvor inkorporierte Ortskirche auf dem späteren Marställer Platze verstehen, die mit den zu ihr gehörigen, auf 
und an dem Kirchhof gelegenen und später im Eigentum des Klosters befindlichen Grundstücken und Baulich- 
keiten tatsächlich bis an das Ende der Villa reichte. 
Die gemischte Besetzung des Gotteshauses, das nach seiner Lage fortab das Kloster zum Ahnaberge 
heißt, war im Jahre 1152 noch vorhanden, da die Brüder daraus die Seelsorge in der Kasseler Ortskirche über- 
nehmen sollen. Zwei Jahre später ist nur noch von weiblichen Insassen die Rede, während die Leitung des 
Konvents und die Handhabung der geistlichen Befugnisse des Klosters in der Hand eines Propstes liegen. Die 
geistliche Suprematie des letzteren erstreckte sich über die ganze" Gemarkung Cassel, daher auch die später er- 
stehenden Kirchen und Kapellen ihm unterstanden. Der Propst, dessen freie Wahl den Nonnen von Papst 
Lucius lll. (1181-1185) zugestanden wurde 1, war zweihundert Jahre hindurch unbestritten der erste Geistliche 
dieser Stadt. 
Eine förmliche päpstliche Bestätigung des Klosters hat nicht stattgefunden. Seine Geschichte ist ein- 
förmig und arm an bedeutungsvollen Ereignissen. Von einer gewissen Blüte zeugt 1223 die Entsendung einer 
Zweigniederlassung nach dem Eppenberg am Heiligenberg bei Gensungen, die aber bald in tiefen Verfall geriet Y. 
Den ersten Abbruch an seinen Diöcesanrechten erlitt Ahnaberg im 14. Jahrhundert durch die Gründung der 
Neuen Stadt, der Freiheit, in welcher Landgraf Heinrich ll. die Pfarrkirche zu einem selbständigen Kollegiat- 
.stift ausgestaltete. Das Kloster erhielt damals wenigstens eine angemessene Abfindung! Erfolgreicher bedrängt 
aber wurde es von dessen Nachfolger Hermann. Nicht nur daß dieser Fürst eigenmächtig die Vergebung ein- 
zelner Altarlehen der Klosterkirche an sich riß, er bestritt auch dem Konvent seine Rechte über die Kirchen 
in der Alt- und Neustadt Cassel sowohl wie über die außerhalb der Stadt zu Weimar, Simmershausen und 
Speelei Der Streit endete 1396 mit einem Vergleich. Papst Bonifaz lX. entschied dahin, daß das Kloster 
nur die Präsentation zu den Pfarrkirchen, der Landgraf aber das Eigentumsrecht über sämtliche Gotteshäuser 
der Stadt haben solle 5. Das Unrecht lag wohl so klar auf der Hand, daß die allgemeine Stimme sich gegen 
Hermann erhob, was diesen wiederum veranlaßte, den Konvent im Jahre 1399 zu dem Bekenntnis zu nötigen, 
daß das Gerücht, als sei derselbe von ihm in geistlichen und weltlichen Dingen beeinträchtigt worden, falsch sei. 
Als 80 Jahre später Landgraf Ludwig ll. mit seinem neuerbauten Schlosse zu Cassel ein Chorherrenstift 
zu verbinden beabsichtigte, wünschte er diesem die Pfarrkirche in der Altstadt zu unterstellen und leitete des- 
halb Verhandlungen mit Ahnaberg ein, um letzterem das Patronat über jene gegen das über die Pfarrkirche 
zu Grebenstein abzutauschen, womit sich der Konvent einverstanden zu erklären nicht umhin konnte. Letzterem 
sollten nach dem Vergleich nur die Pfarrleute innerhalb der Ahna und die Kirche der (Unter-) Neustadt ver- 
bleiben. lnfolge des frühen Todes des Fürsten unterblieb die Errichtung des Chorherrenstiftes f. 
Die Säkularisation des Klosters erfolgte Iim Jahre 1527. Neunundzwanzig Nonnen stellten damals Verzicht- 
briefe aus ". Das Klostergut, welches bereits durch den anfangs des Jahrhunderts begonnenen stattlichen Neubau starke 
Einbuße erlitten hatte, wurde von Landgraf Philipp teils zur Unterstützung von Geistlichen verwendet, in der Hauptsache 
1 Urk. Staatsarchiv Marburg. Cod. dipl. Sax. reg. l, 2, No. 894, S. 342. 
' Heppe, Kirchengeschichte l. S. 91. 
. ' Lennep. Cod. prob., No. 405, S. 783. 
' Lennep, Cod. prob., No. 407, S. 783 f. Haas, Kirchengeschichte, S. 291. Piderit, Cassel, S. 35 (wozu die Bemerkung bei 
Brunner, Cyriakuskirche, S. 55). Hochhuth, Statistik, S. 9. Rommel, Gesch. v. Hessen ll, S. 244. 
' Piderit, Cassel, S. 85. 
' Schmincke, Cassel, Beil. 4, S. T. Rommel, Gesch. v. Hessen lll, 12 u. Anm. 18. Brunner, Cyriakuskirche, S. 55 f. 
7 Rommel, Gesch. v. Hessen lll, S. 352 u. Anm. S. 285 f. 
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