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Waldecktsches
Dienstag, de» ii. April 1797.
Warnung.
^0 gewiß <» M rechkschaffe« tigkeit so E wiglich jti iesir-
tun Bürgers und Unterthanen dem; so wenig kann und darf
Pflicht ist, alle von ihm ent- eS in einem wohlgeordnetes
deckte gesezwidrige, dem Eigen« Staat dem einzelnen Bürger
thum, der Ehre oder dem erlaubt seyn, dm verdächtige»
Leben seiner Nebenmenschen oder entdeckten Verbrecher so-
gefährliche Handlungen der gleich auf der Stelle eigenmäch-
Obrigkeit anzuzeigen, und die tig zu bestrafen, und mit
Einziehung des Verbrechers, Schlägen zu mißhandeln, deren
und deßen Rebergedung in die Menge und Heftigkeit nicht
Hände der strafenden Gerech- letten dem Leben auch unschul-