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Mawecklsches
Die nstassi den 8. December 1795.
Verorbnun^ '
An sämtliche Aemter und Gtädre, Gräsi. Gericht, .
und an die Ritterschaft.
ohnerachtet des bisher nach dem Vorgang im Heßischen
angeordnet gewesenen gemaßig- gänzlich gesperrt, mithin nicht
tknLanveszuschlLgsdikPreisezur nur allen Christen und Juden
Bedrückung der Frucht benötig- aller zu ihrer Nothdurst nicht
ten Untetthanen dennoch immer gereichende Auskauf bey Strafe
höher gestiegen sind; so haben derLonstscation untersagt, son
der Fürst unser gnädigster Herr dern such alle auf diese Benö-
weiter zu verordnen geruhet , thigung keinen Bezug habende
daß nunmchro das hiesige Land etwa bereits geschlossene ßruchr-
händet