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Waldeckisches
Menstag, den 21. Julius 1795.
Aus Hochfürfil. Regteruug.
5 D« dem äußerlichen Gerücht gewissen Preiß zu verkaufen; so
nach die Unterthanen hier und wird Nahmens veS Fürsten
da sich beygeben lassen sollen, Unsers gnädigsten Herrn allen
über die nach vermahlen auf Stadt-AmtS- und MrichtS-
dem Felde stehende Früchte Obrigkeiten hiermit befohlen,
schon jrtzo den unterm 2Zten jene Verordnungen n cht nur
Septembr. 1771 und 9. Octobr. so fort aufs neue zu puoHciren,
1773 ergangenen Verordnun» sondern auch davey bekannt zu
gen zuwider, Contracte zu machen, das all r dergleichro
schließen und solche für einen Fruchtharwel bey Strafe der
Eon«