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ankündigte, auch solche waren, die noch in dem
Artillerieinventar des Landgrafen Philipp von
1544 erscheinen. — Außer der eigenen Tüch
tigkeit hat wohl auch dem Landgrafen-Admini-
strator später der starke Rückhalt genützt, den
er an seinem Bruder, einem rheinischen Für
sten, hatte, als ihn das Stistskapitel zu Köln
zum Erzbischöfe erwählte.
Wenn auch schon Landgraf Ludwig I. mit
einigen der ihm benachbarten Reichsstände,
so mit Osnabrück, ein Abkommen über die ge
genseitige Anerkennung der Münzen geschlos
sen hatte, so daß durch Einschlagen einer Kon-
tremarke das Geld im Lande des Vertrags
partners Umlaufskraft gewann, so erfolgte der
Beitritt Hessens zu der Rheini^en Münzkon
vention, die i. I. 1383 zwischen den vier rhei
nischen Kurfürsten abgeschlossen war, doch erst
nach dem Erwerb von Katzenelnbogen, eben,
als Hessen Rheinuferstaat geworden war. Die
erste hessisch-rheinische Konventionsmünze ist
der Goldgulden von 1506 mit dem Bildnisse
der Hl. Elisabeth, der durch die Wappen auch
der vier übrigen Uferstaaten deutlich als solche
Konventionsmünze ausgewiesen wird. Gerade
die territoriale Buntscheckigkeit des mittleren
Rheintales erweist den gewaltigen Fortschritt,
den die Schaffung einer solchen Konventions
münze für alle Beteiligten und ihre Handels
interessen hatte. Die Ausprägung des rheini
schen Goldgulden durch die fünf Konventions
länder war aber auch der erste — wenn schon
Phot. Br. Jacob.
Burg Katz.