Full text: Hessenland (33.1919)

¡5«^ 174 
Leuten tu Deutschland, zitiert, das; Hessenlaud ein 
historisches Recht auf der- Laitdkarte ooit Deutsch- 
laub habe. Er schrieb es vor und nach der An 
nexion, und es gilt auch heute nach der Revolution 
aber auch mit seinem Zusatz, das; die Grenzen 
Hessens anders gezogen tverdeit müßten. Wie? 
darüber tnüßte eine Verständigung schon möglich 
sein, ebenso wie in Thüringen, tvo die Berhält- 
ttisse ebenfalls eine Vereinigung der Staateu- 
splitter erheischen. 
Eine andre Frage ist freilich, ob die intmer 
mehr zunehmende Verständnislosigkeit unserer Zeit 
für die natürliche Stamutesgliederung des deut 
schen Volkes, die durch die moberue Verkehrsent 
wicklung und die dadurch bedingte Bevölkerungs- 
mischuug unterstützt wird, nicht den stammheitlicheu 
föderalistischen Neuaufbau des Reiches überhaupt 
verhindert. Dann Läme aber nur noch, wenn nicht 
alles beim Alten bleibt, der hauptsächlich von so- 
zialistifcher Seite gewünschte Einheitsstaat mit 
departementaler Einteilung nach französischen: 
Muster in Frage. Und das mag auch ein Ideal 
sein, aber gewiß kein deutsches. 
Jacob Grimm in der Kurhessischen Zensurkommission 1815—1820. 
Zusammengestellt von Edward Lohmeyer. 
(Schluß.) 
Im März 1819 legt die Kriegersche Buchhand 
lung eine im Auslande gedruckte Schrift vor „Et 
was über Rechte der Landstände". Voelkel sagt, 
die Schrift enthalte eigentlich nichts gegen bett 
Staat, aber sie rege einen Gegenstand an, der 
allerh. Orts sehr mißfällig sei, deshalb solle man 
sie an den Kurfürsten einreichen zur Entscheidung. 
Dazu schreibt I. G r i m m am 18. März: 
Die angetragene Einreichung der befragten 
Flugschrift scheint mir ebenfalls angemeßen; je 
doch dürfte die Censur Commißion wohl ohne 
Anstand dabei bemerken können: daß der Ver 
kauf der in einem bescheidenen Tone abgefaßten 
Abhandlung, wenn auch die darin vorgetrageneir 
Grundsätze nicht ganz mit denen der Regierung 
übereinstimmen sollten, unmaasgeblich zu er 
lauben sey. Allerhöchsten Orts wird vielleicht 
diese Erlaubniß um so weniger verweigert wer 
den, als auch die S. 19. belobte Pfeiffersche 
Abhandlung überall frei verkauft worden ist, un 
geachtet ihr Inhalt mit den Ansichten der Re 
gierung in noch directerem Widerspruch steht. 
eoätzw 8. in. Grimm. 
Voelkel verfaßt dann am 19. 3. unter Zu 
stimmung von,J. Grimm — Rommel ist verreist — 
die Eingabe. Schon am folgenden Tage geht 
darauf („Extrakt Geheime Cabinets - Protokoll, 
ä. ck. Wilhelmshöhe d. 20. August 1819") der fol 
gende bezeichnende Bescheid ein: 
Der Debit dieser Schrift ist so wenig in den 
hiesigen Landen zu erlauben, als auch der Ver 
kauf der früher erschienenen ähnlichen Schrift 
von x Pfeiffer, von der Censur-Commission hätte 
gestattet werden dürfen; indem von einer aus- 
drückl. Erlaubnis dazu nichts bekannt ist und 
die Commission immer ohnaufgefordert, von 
selbst, wieder die Verbreitung derjenigen Schriften 
zu lvachen hat, welche überhaupt gegen den Re 
genten und die Regierung erscheinen, auch wenn 
sie noch so bescheiden und gemäßigt abgefaßt 
wären. 
Die wieder anliegende Broschüre ist dem 
Buchhändler Krieger mit der Auflage zurückzu 
geben, solche wieder dahin zu senden, woher 
sie gekommen, keine weiter davon zu verkaufen 
und künftig dergleichen gar nicht anzunehmen. 
In licksm Gottsched. * 
Am 5. Oktober 1819 geht der Kommission unter 
Beifügung einer „Abschrift des in der Bundes- 
Versammlung vom 20. September 1819 verfaß 
ten Entwurfs des Preßgesetzes" ein „Extrakt Ge- 
heime-Raths-Protokolls, Cassel den 5ten Okto 
ber 1819" mit folgender Resolution zu: 
4) ist das Preßgesetz der Censur-Commission 
in Abschrift -zuzufertigen, um hiernach überall 
und insbesondere an die Censoren der hiesigen 
Allgemeinen, desgleichen der Hanauer Zeitung, 
sowie den Censor des Boten aus Cassel, wozu 
der Ober-Hofrath Völkel hierdurch ernannt wird, 
das Nöthige zu erlassen, auch über die getroffenen 
Verfügungen binnen vier Wochen allerunter- 
thänigst zu berichten 
Vt. Fr. Schminke. 
Es folgen hierauf nachstehende zwei von I. 
Grimm aufgesetzte, von Voelkel und Rommel 
mitunterschriebene Schriftstücke: 
An den Censor der Allgemeinen Caßelschen 
Zeitung und an den 'Censor der Hanauer Zeitung 
Caßel den 7 Oktober 1819 
In Folge eines unterm 5 ten dieses Monats 
an uns ergangenen Allerhöchsten Befehls sollen 
wir Sie zu der pünctlichsten Befolgung des 
* Über Gottsched s. weiter unten Seite 176.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.