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Leuten tu Deutschland, zitiert, das; Hessenlaud ein
historisches Recht auf der- Laitdkarte ooit Deutsch-
laub habe. Er schrieb es vor und nach der An
nexion, und es gilt auch heute nach der Revolution
aber auch mit seinem Zusatz, das; die Grenzen
Hessens anders gezogen tverdeit müßten. Wie?
darüber tnüßte eine Verständigung schon möglich
sein, ebenso wie in Thüringen, tvo die Berhält-
ttisse ebenfalls eine Vereinigung der Staateu-
splitter erheischen.
Eine andre Frage ist freilich, ob die intmer
mehr zunehmende Verständnislosigkeit unserer Zeit
für die natürliche Stamutesgliederung des deut
schen Volkes, die durch die moberue Verkehrsent
wicklung und die dadurch bedingte Bevölkerungs-
mischuug unterstützt wird, nicht den stammheitlicheu
föderalistischen Neuaufbau des Reiches überhaupt
verhindert. Dann Läme aber nur noch, wenn nicht
alles beim Alten bleibt, der hauptsächlich von so-
zialistifcher Seite gewünschte Einheitsstaat mit
departementaler Einteilung nach französischen:
Muster in Frage. Und das mag auch ein Ideal
sein, aber gewiß kein deutsches.
Jacob Grimm in der Kurhessischen Zensurkommission 1815—1820.
Zusammengestellt von Edward Lohmeyer.
(Schluß.)
Im März 1819 legt die Kriegersche Buchhand
lung eine im Auslande gedruckte Schrift vor „Et
was über Rechte der Landstände". Voelkel sagt,
die Schrift enthalte eigentlich nichts gegen bett
Staat, aber sie rege einen Gegenstand an, der
allerh. Orts sehr mißfällig sei, deshalb solle man
sie an den Kurfürsten einreichen zur Entscheidung.
Dazu schreibt I. G r i m m am 18. März:
Die angetragene Einreichung der befragten
Flugschrift scheint mir ebenfalls angemeßen; je
doch dürfte die Censur Commißion wohl ohne
Anstand dabei bemerken können: daß der Ver
kauf der in einem bescheidenen Tone abgefaßten
Abhandlung, wenn auch die darin vorgetrageneir
Grundsätze nicht ganz mit denen der Regierung
übereinstimmen sollten, unmaasgeblich zu er
lauben sey. Allerhöchsten Orts wird vielleicht
diese Erlaubniß um so weniger verweigert wer
den, als auch die S. 19. belobte Pfeiffersche
Abhandlung überall frei verkauft worden ist, un
geachtet ihr Inhalt mit den Ansichten der Re
gierung in noch directerem Widerspruch steht.
eoätzw 8. in. Grimm.
Voelkel verfaßt dann am 19. 3. unter Zu
stimmung von,J. Grimm — Rommel ist verreist —
die Eingabe. Schon am folgenden Tage geht
darauf („Extrakt Geheime Cabinets - Protokoll,
ä. ck. Wilhelmshöhe d. 20. August 1819") der fol
gende bezeichnende Bescheid ein:
Der Debit dieser Schrift ist so wenig in den
hiesigen Landen zu erlauben, als auch der Ver
kauf der früher erschienenen ähnlichen Schrift
von x Pfeiffer, von der Censur-Commission hätte
gestattet werden dürfen; indem von einer aus-
drückl. Erlaubnis dazu nichts bekannt ist und
die Commission immer ohnaufgefordert, von
selbst, wieder die Verbreitung derjenigen Schriften
zu lvachen hat, welche überhaupt gegen den Re
genten und die Regierung erscheinen, auch wenn
sie noch so bescheiden und gemäßigt abgefaßt
wären.
Die wieder anliegende Broschüre ist dem
Buchhändler Krieger mit der Auflage zurückzu
geben, solche wieder dahin zu senden, woher
sie gekommen, keine weiter davon zu verkaufen
und künftig dergleichen gar nicht anzunehmen.
In licksm Gottsched. *
Am 5. Oktober 1819 geht der Kommission unter
Beifügung einer „Abschrift des in der Bundes-
Versammlung vom 20. September 1819 verfaß
ten Entwurfs des Preßgesetzes" ein „Extrakt Ge-
heime-Raths-Protokolls, Cassel den 5ten Okto
ber 1819" mit folgender Resolution zu:
4) ist das Preßgesetz der Censur-Commission
in Abschrift -zuzufertigen, um hiernach überall
und insbesondere an die Censoren der hiesigen
Allgemeinen, desgleichen der Hanauer Zeitung,
sowie den Censor des Boten aus Cassel, wozu
der Ober-Hofrath Völkel hierdurch ernannt wird,
das Nöthige zu erlassen, auch über die getroffenen
Verfügungen binnen vier Wochen allerunter-
thänigst zu berichten
Vt. Fr. Schminke.
Es folgen hierauf nachstehende zwei von I.
Grimm aufgesetzte, von Voelkel und Rommel
mitunterschriebene Schriftstücke:
An den Censor der Allgemeinen Caßelschen
Zeitung und an den 'Censor der Hanauer Zeitung
Caßel den 7 Oktober 1819
In Folge eines unterm 5 ten dieses Monats
an uns ergangenen Allerhöchsten Befehls sollen
wir Sie zu der pünctlichsten Befolgung des
* Über Gottsched s. weiter unten Seite 176.