271
Die Franzosen, welche nach ihrer Niederlage
bei Dettingen mit ihrer Hauptmacht nach Worms
abgezogen waren, hatten zur Deckung der Maiu-
linie doch noch beträchtliche Heeresabtheilungen
jenseits des Maines zurückgelassen, die von
diesseits des Maines aus dem Fürstenthum Hanau
Unterstützungen bezogen. Sv wird am 3. Mai
1745 laut Dekrets hochfürstlicher Regierung zu
Hanau angeordnet, daß das Amt Bücherthal
an die Königl. französische Armee an Fonrage
geld 2000 st. zu zahlen hat und zwar bis zum
6. Mai. Davon trug es Kesselstadt, als einer
der kleinsten Gemeinden des Amtes, 89 st. 23 Al
bus 1 Heller, der Gemeinde Rodenbach 199 fl.
18 Albus.
„Am 25. Juni 1745 rückte die französische
Armee Nachmittags in Stein heim ein und
blieb daselbst bis zum 10. Juli."
„Am 16. September 1745 ist dem Rnmpen-
heimer Wagen für französische Fouragirnng Korn
aus der Gemeinde gesteuert worden, insgesammt
21 Scheffel und 1 Metze."
Noch 1747 mußte die hiesige Gemeinde einen
Zehrungszettel ans dem Jahre 1745 an den
Wirth Dickhard hier bezahlen im Betrag von
57 fl. 26 Albus 4 Heller, den die kaiserlichen
Husaren ansgestellt hatten.
Inzwischen bot Maria Theresia alles auf,
ihrem Gemahl, dem Großherzog Franz von
Toskana, die deutsche Kaiserkrone zu verschaffen
und eben damit die Kaiserwürde, die von 1438
bis 1740 ununterbrochen beim Hanse Habsburg
gewesen war, wieder an Oesterreich zurückzubringen.
Sie schloß mit dem Sohne des verstorbenen
Kaisers, dem Kurfürsten Maximilian Jose p h,
am 22. April 1745 den Friedensvertrag von
Füssen, in welchem der junge Kurfürst, um
seine bairischen Erblande besorgt, alle Ansprüche
auf das Habsburgische Erbe aufgab und versprach,
bei der Neuwahl eines Kaisers seine Stimme
dem Grvßherzog Franz zu geben.
Die Wahl fand am 13. September 1745 zu
Frankfurt statt, und wurde der Großherzog Franz
trotz des Protestes des preußischen und pfälzischen
Gesandten zum Kaiser gewühlt. Unser Gewährs
mann erwähnt unter gleichem Datum diese
geschichtliche Thatsache und bemerkt dazu:
„Ter preußische und der pfälzische Gesandte
sind nicht bei der Kaiserwahl gewesen, haben
sich zu Hanau einlogiret bis die Krönung vorbei
gewesen."
Die darauf folgenden Einträge im „Gemeinde-
Protokoll" sind interessant genug, daß sie hier
angefügt werden dürfen. Sie lauten:
„Den 24. Septbr. 1745 ist der Kaiser und die
Kaiserin allhir im Schloß Philipps ruhe über
Nacht geblieben."
„Den 25. Septbr. ist der Einzug des Kaisers
von Bornheim (aus) in Frankfurt gehalten worden.
Bor dem Einzug hat er erstlich zu Fechenheim
in dem reformirten Pfarrhaus (jetzt Privathaus,
dem großen Schulhofe gegenüber) das Frühstücks
mahl eingenommen."
„Ten 4. Oktober ist die Krönung auf seinen
Namenstag Franciscus gewesen."
Der am 25. Dezember 1745 in Dresden ab
geschlossene Friede zwischen Preußen und Oesterreich
einer- und Preußen und Sachsen anderseits be
endigte den zweiten schlesischen Krieg. Friedrich II.
erkannte Franz I. als deutschen Kaiser an.
Für die folgenden Jahre beherrschten die kaiser
lichen Truppen die hiesige Gegend bis zum Schlüsse
des Erbfolgekrieges (1748). Für sie werden nun
mehr Kontributionen erhoben, Requisitionen rc.
ausgeführt.
So berichtet das „Protokoll" u. a. von einer
Fouragirnng, die für den 20. März 1747 nach
Rumpenheim ausgeschrieben worden: „Das
ganze Amt, als; Kesselstadt, Dörningheim, Rumpen-
heim, Hvchstadt, Wachenbnchen, Oberdorfelden,
l Kilianstätten und Mittelbuchen, hat zu liefern:
! 204 Rationen Heu, 204 Sechter Hafer und 204
Nationen Stroh." Da in Kesselstadt die be
treffenden Naturalien nicht aufzubringen waren,
so wurden die Betrüge für den ihm zufallenden
Antheil der Fonrageliefernng in Geld ansgeschlagen
und solche dafür außerhalb angekauft.
Am 22. März desselben Jahres wurde ein
Nachen Brot beim „Kommißbäcker" abgeholt
und in Frohndienst nach Rumpenheim gebracht.
Desgleichen am 24. März wurden 10 Nachen
mit Brot nach Rumpenheim und zwei Nachen
nach Fechenheim gefahren, jeder Nachen mit 200
Laiben beladen. „Alles vor die Kaiserlichen"
heißt es am Schlüsse der Aufzeichnungen.
Nach Abzug der fremdländischen Kriegsschaaren
trieb sich noch lange Zeit nachher in hiesiger
Gegend allerlei soldatisches Gesindel umher, be
unruhigte und brandschatzte die Bewohner, svdaß
die hochfürstliche Hanauer Regierung sich veranlaßt
sah, in einem Dekret vom 6. September 1751 die
herrschaftlichen Schultheiße anzuweisen, „auf die
durch hiesige Lande Passirende, in andern Kriegs
diensten engagirten Personen, wie auch ans die
in hiesiger Gegend sich aufhaltende Deserteurs
und Marodeurs ans das Allergenaueste zu in-
vigiliren, und was sich von dergleichen fremden
j Personen sehen läßt, ohnverzüglich jedesmal dem
I Amt per expressum einzuberichten oder sich nach