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Newe Fabric oder Manufactur dießer orthen
einführen würden, einige Jahr Freiheit Von
allen bürgerlichen beschwehrden grg. Verordnet,
Vnd wir ohne daß Zu dießer Statt allezeit
Vnsere sonderliche Vnderthänige Affection ge
tragen, So wehren wir wohl entschloßen, solche
Nwe Vnd dießer Landen niemahlß ge
übte Negoti /:durch welche keinem einzigen
Menschen der geringste Eintrag oder Nachtheil
nicht geschicht, Sondern Vielmehr die bürgerliche
Nahrung Vnd gewerb gebeßert, auch selbst Ge
meiner Statt Ruhm Vnd aufnehmen befördert
wird:/ alhier in dießer löblichen Newen statt 7 )
Frankfürt a. M. für die Anlage in Aussicht genommen
Am 21. Febr. 1661 wurde daselbst im Rath ein Gesuch
beider verlesen, „Ihnen allhier eine Feuerstätte und Pur
cellain-Backerey auf 20 Jahre zu vergönnen." Die That
sache, daß sie schon nach wenigen Tagen sich nach Hanau
wandten, beweist, daß in Frankfurt Schwierigkeiten ent
standen waren. Wann am letzteren Orte eine Fayence-
fabrik in Betrieb gesetzt wurde, ist noch unermittelt; die
Angabe des Jahres 1650 im Hanauischen Magazin scheint
mit Rücksicht ans vorstehendes irrig zu sein.
7) Ueber die Gründung der Neustadt Hanau vgl. m.
Junghans, Kurze Geschichte der Stadt und des
Kreises Hanau rc. S. 29 ff. Daselbst sind auch die den
Einwanderern, welche größtentheils aus im Jahre 1555
aus der Heimath vertriebenen Wallonen und Niederländern
ahnzufangen, Vnd daß darzu nothwendige er
forderte Oaxitbal, welches im ersten Jahr Vnder
6000 fl. nit würdt sein können in die wag zu
stellen.
Wofern dieses Privilegium Vnd Freyheit zu
erhalten: 1) daß in denen nächst nacheinander
folgenden fünf Vnd Zwantzig Jahren dergleichen
Porcelain Backerey, Niemanden anderst als Vns
Vnd den Vnsrigen in dieser Statt Vnd gantzen
Grafschaft Hanau ahnzurichten erlaubet, 2) die
darzu gehörige Materialien Vnd Materiata mit
keiner beschwehrung deß ein- Vnd ausführens
belegt, Vnd 3) Vnserem Zu solcher schwehren
Arbeit bestelten Verwalter Vnd feinem Gesinde/:
nach Verfließung abgedachter grg. Verwilligter
befreyungs-Zeit:/ gegen erlegung Zimblicher und
gebührenden Schutzgeltes Von allen Bürgerlichen
Beschwehrden alhier zu wohnen Verstattet, Vnd
über solcheß alleß Schriftlichen darzu benöttigter
Schein Vnß ertheilt werde.
(Fortsetzung folgt.)
bestanden, die sich seitdem in Frankfurt a. M. niedergelassen
hatten, jetzt aber auch dort in der freien Religionsübung
gehindert wurden, durch die sog. Kapitulation vom 1. Juni
1597 zugesicherten Freiheiten angegeben. Ueber die in
Folge derselben zu Hanau entstandenen Fabriken findet sich
näheres ebenda Seite 85 ff.
j-^-F
Agsseler Kagesneuigkeitlm aus dem 18. Jahrhundert.
Von Otto Gerland.
(Fortsetzung.)
nfangs 1774 wurden zur Durchführung der
Kleiderordnung Besichtigungen in den einzel
nen Häusern vorgenommen, sie erwies sich aber
als undurchführbar. Nicht besser erging es dem
erneuerten Verbote des Kaffees, „das niemand
verhinderte, ihn zutrinken, und dem der Schoko
lade."
Im Frühjahr starb der Leibneger des Land
grafen , nachdem er vorher getauft worden war.
Vom 20 — 24 Mai erfror alles Obst.
In der Unterneustadt fand eine Hochzeit statt,
„die wie die der Lapither endigte" und
sehr traurige Folgen nach sich zog. Ein Bäcker
aus der Unterneustadt heirathete eine Tochter des
Stallschreibers Wenderot h. Die Gesellschaft
war sehr zahlreich, und abends kam ein betrun
kener Offizier vom rosenrothen Regiment, der
ein Freund der jungen Frau gewesen sein
sollte, hinzu und wurde unverschämt.
Einige Bürger, namentlich der Gerber Pinhard
und der Sohn des Mühlenmeisters Engelhard
fielen deshalb über ihn her und schlugen ihn.
Als der Offizier den Degen ziehen wollte, wurde
er die Treppe hinunter geworfen, wo er einem
Polizeidiener begegnete, der ihm Degen und
Portepee abnahm, ihn durchprügelte und im Koth
herumwälzte. Als er auf der Erde lag, wurde
er noch sehr mißhandelt. Der Offizier erhielt
einige Zeit Arrest, die Bürger wurden, nachdem
sie sich auf der Polizei sehr unverschämt verant
wortet hatten, in der Goldkammer *) eingesperrt,
und es wurde dann Engelhard zu 9 Monaten
Festung, Pinhard zu 6 Monaten Zuchthaus
verurtheilt.
Bald darauf machte eine andere Skandalgeschichte
von sich reden. Die sich damals am kasseler
Hof aufhaltende Prinzessin Soubise hatte als
Hausmeister einen gewissen Fevé, der früher
Advokat zu Nancy gewesen war. Da dieser
sein Amt schlecht verwaltete, so beauftragte die
Prinzessin den in hessischen Diensten stehenden
Hauptmann Du moni damit, Fevé Rechnung
*) Dem bürgerlichen Gefängniß im alten Rathhaus an
der Fischgasse.