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näher kennen lernen werden. Aus ihr erscheint schon
1341 Hermann v. Schweinsberg als Junker.
Bald wurde der Gebrauch des Herrentitels sogar
beim hohen Adel, selbst bei den herrschenden Familien—
häuptern, von der Erwerbung der Ritterschaft ab—
hängig. Einen schlagenden Beweis hierfür hat
G. Landau aus Hessen beigebracht: 1370 wie vor—
her heißen Graf Gottfried von Ziegenhain und
Gottfried sein Sohn beide Junker, am 14. März
1371 wird nach Wigand Gerstenberger der junge
Gottfried „Ritter geschlagen“ und in der nächst
folgenden bekannten Urkunde vom 21. März erschei—
nen „die edeln meine lieben, Junker Gottfried Graf
v. Ziegenhain, meine Junfrau Agnes seine eheliche
Hausfrau und mein Herr Gottfried ihr Sohu.“
Mehrere interessante Beispiele für den Gebrauch
der Titel Herr und Junker bietet die Geschichte des
Hessischen Fürstenhauses: Landgraf Johannes, Hein—
richs J. Sohn, der 1308 - 1311 in Niederhessen
regierte, blieb bis zu seinem Tode Junker. Hein—
rich II, der Eiserne, kam 1328 zur Regierung, aber
noch 1334 hieß er Junker, und erst 1336 finden
wir ihn Herr genannt. Inzwischen muß er also die
Ritterschaft erlangt haben. Sein Sohn Otto der
Schütz ist 1359 zuletzt Junker, seit 1361 aber, zu
Lebzeiten seines Vaters, Herr. Otto starb 1366,
Heinrich 1377. Auf diesen folgte sein Neffe
Hermann.
Der hatte nun überhaupt keine ritterliche, sondern
eine geistlich-gelehrte Erziehung erhalten und es zwar
zum Baccalaureus und Domherrn, aber nicht zum
Knappen, geschweige denn zum Ritter, gebracht, als
er die Regierung übernahm. So blieb er denn sein
ganzes Leben Junker, und „den Gelehrten“ naunte
man diesen hartnäckigen, trotzig-kriegerischen Fürsten,
dessen eiserne Zähigkeit in langen Kämpfen Hessen
aus der Gefahr, von Mainz vernichtet zu werden,
errettete und die mächtig aufstrebenden Gewalten des
Ritter- und Städtethums unter die fürstliche Landes—
hoheit beugte.
Namentlich die Angehörigen des Ritterstandes
hüteten sich, jemandem einen Titel zu geben, auf den
er von ihrem Standpunkte kein Recht hatte. Deut—
lich klingt z. B. der Gegensatz heraus, wenn dem
Landgrafen geschrieben wird: „Wisset hochgeborener
Fürst Junker Hermann Landgraf zu Hessen, daß
ich Curt Spiegel Ritter will Euer, Euer Land
und Leute Feind sein.“ Seitdem aber verschwindet
der Junkertitel aus dem Hessischen Fürstenhause,
wahrscheinlich wurde die Erwerbung der Ritterwürde
zu einer leicht erfüllbaren Formalität, denn im letzten
Lebens- und Regierungsjahre Landgraf Hermanns,
1413, reden die Urkunden eigenthümlicherweise von
„dem hochgeborenen Fürsten meinem lieben gnädigen
Jungherrn, Jungherrn Hermann Landgrafen zu
Hessen und Herrin Ludwig seinem Sohn“‘, obaleich
dieser, (nachher Ludwig J., der Friedfertige), damals
erst 11 Jahr alt war. —
Im weiteren Verlaufe des Vortrags handelte es
sich dann wieder darum, daß die einzelnen Ritter—
wappen den Namen ihrer Träger — nicht aus ihnen,
sondern aus gleicher Quelle mit ihnen abgeleitet, —
diel häufiger entsprächen, als man gewöhnlich geneigt
sei anzunehnien. Wappen und Namen hatten als
Erbezeichen ein und dieselbe Ausbildung, und vor
veren Vollendung entsprach das Annehmen, Aufgeben
ind Vertauschen der Wappen ganz dem häufigen
Hebrauch des Namenwechsels. Denn beides hatte
yft die gleiche Veranlassung: der Veränderung des
Besitzes oder des Wohnortes, namentlich durch Erb—⸗
chaft, oder der Anlage neuer Burgen; und den⸗
elben Zweck: vielfach nur den der Unterscheidung
»on gleichnamigen Verwandten.
Nun traf es sich glücklich, in der Geschichte eines
inzelnen Hessischen Freiengeschlechts eine ganze Reihe
von zugleich Namen- und Wappenwandlung (durch
G. Schenk zu Schweinsberg) nachgewiesen zu finden,
die zusammengestellt ein außerordentlich typisches
und lehrreiches Beispiel ergaben, (dem es natürlich
keinen Eintrag thun würde, wenn etwa fortgesetzte
archivalische Forschung die Stellung des einen oder
anderen Gliedes in der Stammtafel verändern sollte.)
Werner (a) v. Bischofshausen (jetzt Bischhausen)
an der Schwalm erwarb durch seine Gemahlin An⸗
theil an Burg und Herrschaft Itter und baute um
die Mitte des 13. Jahrhunderts die Burg Löwen—
stein, deren Namen an das Wappenthier der Herren
o. Itter erinnert. Werners Wappenschild war von
einer Zinne schräglinks getheilt. Von seinen Söhnen
setzten 3 das Geschlecht fort.*)
1) Der älteste, Heinrich (b), führt anfangs ein
Siegel, das er wahrscheinlich von seinem mütterlichen
Großvater, nach dem er genannt zu sein scheint,
zeerbt hat, mit dem gekrönten Löwen und der Um—
ichrift „Heinrich v. Itter‘“. Später hat er ein neues,
eignes Siegel mit der Umschrift „Heinrich v. Bischofs—
jausen“, aber ebenfalls mit dem Itterschen Löwen. —
2) Der andere Sohn heißt wie der Vater Werner
(bp) v. Bischofshausen und erbt dessen Siegel mit der
Zinne. — 3) Der jüngste der 8 Söhne endlich,
Hermann (6), hat wieder den Itterschen Löwen wie
sein ältester Bruder, aber den Namen v. Löwenstein
im Siegel, während er in Urkunden fast stets ebenso
wie seine Brüder ‚v. Bischofshausen“ heißt, und nur
a ) Bischofshausen-Löwenstein: Werner (tter)
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b Heinrich (Schweinsberg) Werner (Westerburg) Hermann (Romrod)
— — — — — — — —
e Werner Heinrich Werner Krafto Hermann *Werner *Heinrich
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d oenerm Johann
Schweinsberg Weĩterburg Löweñstein