Metadaten: Rohna, Bericht des Vogtes Meckbach sowie der Bauverwalter Fleischhut und Mohr (Kopie)
Zeichnung
- Persistente ID:
- 1323769587346
- Titel:
- Rohna, Bericht des Vogtes Meckbach sowie der Bauverwalter Fleischhut und Mohr (Kopie)
- Heutiger Ortsname:
- Tiefenort-Unterrhon, Wartburgkreis, Thüringen
- Signatur:
- 2° Ms. Hass. 107 [296]
- Alte Signatur:
- Rohna 8)
- Dokumenttyp:
- Zeichnung
- Sammlung:
- Schriftstücke
- Aufnahmedatum / Datierung:
- 1621
- Größe:
- 2 Bl. (Doppelblatt Folio), 32,8 x 40,0 cm
- Technik:
- Feder in Schwarz
- Beschriftung:
- fol. 2 recto: "Copia , / Uff des durchlauchtigen hochgeborenen Fürsten / undt hern, hern Morizen Landgraffen zu Hessen / Graffen zu Catzenellenbogen Dietz Ziegenhain und / Nidda, unsers g.f. undt hern, bevehl, haben / wir orts beamten uns heut den 24 Junij 1621 / uff Ifgn. Hoff Rohna verfügt, vermöge / derselbigen Schrifftlichen Instruction die / Bawgebrechen in augenschein gezogen und / und neben dem hoffman des orts, welche am ersten / und notwendigsten, Zuverfertigen, erwogen / und wie volget, doch uf E F.gn: gnedigs / betreiben, vor rathsams machet, // Erstlichen die Instruction meldet, das auß der / vom winde niddergeworffenen Scheuren ge,, / höltze, in dz Spatium zwischen der obersten / undt Schaffscheuren, eine Scheuren , oder / aber weil man des Schaffmeisters wohnunge / nit brauche, dasselbige abzulegen undt also / die lücken Zwischen dem Schaf undt Rindt,, / stalle, so beij nahe 80 schuh lang, eine neue / Scheuren, in der Breite des Schaffstalls / ufrichten undt in die Linien der mittel / scheuren, Rinder undt Füllenstalls uf,, / richten solte", dazu Randnotiz: "A: dißer posten / gehöret uf die 2 seiten // deß hofmanns bedencken / Ist uns verdechtigk / weill man dz gehöltze / selbst gerne uf seinem / Hoiff allbereits gebrauchen / wolte, So unß un,, / gelegen, sondern halten nachmalß / darnach dz von unß / vorgeschlagene / [...], von dißem gehöltze dem / nechsten undt in d eill / eine scheur in diße Lücken ufgeschlagen werden könne undt solle darzu gern / Zu Liefferung der Uncosten dißes daches die Abbrechung / deß schaffmeisters Hauß und Bawung eines Newen / scheuren uff dieselbe stelle, wohl verbleiben könne," fol. 2 verso: "A: // Hieruber ist d Hoffman gehort, sagt / dz man mit einer newen Scheuren, zu under,, / Pringung d Frucht auch stallung der Rindt undt / ander viehes, so vor ... in d nied,, / gefallenen Scheuren gestanden, genugsams und beider Scheuren nit vonnöten, // und dan d hoffman und wir vor rahtsamb / erachten, das des Schaffmeisterswohnung / abgebrochen, in dieselbige Lücken, ein / Scheuren baw, mit Zweyen Thoren undt / zweijen viehestellen, alß es eine Scheuren / Zwischen die oberste und Schaffscheuren, / dieser Ursache wegen, dz die viehestell / uf eine lenge undt nahe beij die Mistenstatt / gesezt werde / Könte die Lücken / zwischen d obern und Schaffscheuren, mit / einer Mauren beschlossen, und durch die Schaffscheuren, so man will, eine farth zur Frucht / einfarunge gemacht werden, // Und wir aber befinden , dz das geholtz von / dero vom winde niedergeworffenen / Scheuren, sehr zerbrochen, genüge, wan / düchtig auch zu solchem Baw [...]", dazu Randnotiz: "die weill uf die Zubaw / unge der Andern lücken / beij d Oberscheuren ge,, / schloßen undt daß schaff,, / meisters Hauß stehen / pleibet sollen Nun / mehr die beide lücken / ahn deß schaffmeisters / hauß mit maur,, / wergk zugemacht / werden," fol. 3 recto: "wirdet zu Ifgn gnedigem gefallen undt / ferner verordnunge gestellet, woher man dz gehöltze Zu dießer neuen Scheuren Zugewartten // Es hat d Hoffman [...] vorgeschlagen / dz man dz Bawholtz beij Wallenbergk beij d kleinen hud weide nach dem Brösselbergk[?] / am bequembsten und negsten haben, und auch die Scheuren daselbst uffgezimmert und alsdan uf [...] oder des weges theils uf d Flösse, anhero Pracht werden / könte, uns aber die gelegenheit unbe,, / kand, die Förster des orts den besten / bericht zu thun wissen, so gleich fals / In Ifgn gnedige verordnunge und gut,, / achten gestellet,", dazu Randnotiz: "dießen wie auch / nachfolgenten punct / bleibet wie gehöret / dißmals Noch" // " Und dan solche Scheuren so 80 schuh lang, mit Ziegeln sol gedecket, das ist 7000 / Ziegel lauffen und uf einmal in einer hütten / nit alle können verferttiget, müssen solche in Herrn Breidungen und Friedewald gebrandt werden, ", fol. 3 verso: "Was die Mauren zubeschliessung des hoffs / anlangt, kan solches alles nach besag / ter Instruction verferttiget werden, / weil man aber zu Stein und Kalck fuhre / keine fahre hat, sondern durch des Hoffs / Forwerk beij die Hand geschafft / werden muß, man solches wegen vorstehender / heuen und frucht Ernde, uf ein eijle nit / wohl fügen, aber zwischen dem Herbst / geschehen, alsdan mit dem Mauerwerk schleunig vortgefahren werden kan," dazu Randnotiz: "Dieße Mauren sollen / vielmöglich befordert / undt damidt den hoff / schloßhafftig zu mach[en] / nichts verseumet / werden undt wirdt / der Vogt in beijgefüg,, / tem Anschlage muße / zu dießem mauren / gehörigk gute nachrich,, / tunge befinden, kan / er etwaß daran eussern / undt sonderlich ahn fuhrlohn / etwa zum [...] zum thun bewegen, ist uns billich zu danck / ahn zu nehmen" // "Die ubrigen Stein, so man nit alle von / d niedergefallenen Scheuren haben magk / können ehesten tags negst obern hoff / in d [...] gebrochen und und[er] / d hand vom hoffman herbeij gefurth / werden" dazu Randnotiz: "der Hoffman wirdt / in vohrstehenter ernte / nicht viel baufuhren thun / können sollen deroweg[en] / weill dz itzo beim hoff / lager alhier etzliche Pfe. / müßig stehen durch / den Wagenmeister dero / halben etzliche hierund[er] / geschickt undt zu stein / undt kalck fuhren Ahn / gewießen werden," // B: / den kalck betreffend., hat die Gemeinde / Zu dieffnor, sachsische underthane, negst / dem dorff einen kalckofen, so sie dar,,/ umb angesprochen, man denselbigen zum / kalckbrennen gebrauchen, und d Bawholz / auß dem frauensehischen geholz hierzu gefurth werden kan,", dazu Randnotiz: "B // dießen puncten soll d Vogt selbst ufs beste möglich / behandeln undt bestellen,", fol. 4 recto: "Der Schweinestall so öber des Hofmans wohnung / stehet, kan vermöge der Instruction daselbst / abgenommen werden, unden an die Mauren, so von der / mittelscheuren an nach dem Neuen Thor leufft / gesezt, die [...] nachge,, / ... werden", dazu Randnotiz: "Von dießem posten / soll man den 1. / Anfang machen uf dz / der selben wie auch / andern nötige / schweinstallunge an / denselben Unart,, / en [...] gebracht undt den gestanck / desto weiter vom / wonhauße undt den / hütten gebracht werde" // "Den Brunnen im hoff sehet der hoffman / vor guth an, dz eine Eijmer angehengt / und mit einem dache ufgezogen werde, / inmaßen eine bedachung auch geschehen soll / die umb und an dem hoff stossende Gartten / und wie dieselbige lauffen haben Efgn / aus beijgefugtem abrisse gnedig zu ersehen," dazu Randnotiz: "dieße beiden puncten / sollen auch und[er] der / handt neben anderm / im Anschlag gesezten / vohrgenommen / werden , der [...] man / auch damit fertig werden kann, der an,, / genommen es unß sein / solle" / "wirdet es alles zu EFgn gn gefallen an / ...ordnunge gestellet, dem alstan schuldige under,, / thenige volge, billich geleistet wirdett / So EFgn: wir nach [...] / unser underthenig schuldige diensten, uff / empfangenen bevehl berichten sollen, / Geschehen in Rohna wie vorstehet, // JFleischhut / PMeckbach / Josten Mohre " Randnotiz: "Signatum Schmalkalden / den 27 t[en]. Junij / anno 1621 / Moritz landtgraffen / zu Hessen"
- Information:
- Es handelt sich hier um eine „Copia“ des Berichtes der Bauverwalter Meckbach, Fleischhut und Mohr über die in 2° Ms. Hass. 107 [296] angewiesene Inspektion am 24. Juni, versehen mit Kommentaren von Landgraf Moritz vom 27. Juni (Schmalkalden). Die drei Beamten befürworten den Neubau einer Scheune anstelle der „Schaffmeisterswohnung“, während „die Lücken / zwischen d obern und Schaffscheuren, mit / einer Mauren beschlossen“ werden könne. Desweiteren sollen auch der Schweinestall versetzt und der Brunnen verbessert werden. Baumaterialien können zumeist aus der Umgebung bezogen werden, so z.B. der Kalk, der aus dem Kalkofen „Gemeinde Zu dieffnor, sachsische underthanen“ (gemeint ist Tiefenort), der bereits in der Jobst Moers zugeschriebenen Karte des Amtsbezirks von 1580 (HStAM Karten P II 10366) eingezeichnet ist, bezogen werden kann. Die Kommentare des Landgrafen spiegeln seine teilweise abweichende Meinung und enthalten Anweisungen an seine Untergebenen. U. Hanschke 05.10.2011
- Literatur:
- unpubliziert
- Wasserzeichen:
- Heraldischer Doppeladler mit Krone, Herzschild mit Kreuz, darunter "HF", ähnlich [285]
- Sprache:
- Kein linguistischer Inhalt
- Jahr der Digitalisierung:
- 2011
- Herkunft der digit. Ausgabe:
- Kassel
- Hersteller der digit. Ausgabe:
- Universitätsbibliothek Kassel, Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel
- Physikalischer Standort:
- Universitätsbibliothek Kassel, Landesbibliothek und Murhardsche Bibliothek der Stadt Kassel